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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 03.10.2021)               

I.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen der Eventagentur von Deine Erlebnismacher, www.deineerlebnismacher.de, Inhaber Andreas Lennackers, Ehrenzeller Straße 39, 45143 Essen (nachfolgend als Vermieter beschrieben) – und einem Kunden (nachfolgend als Mieter beschrieben) abgeschlossen wird.

Aufträge können mündlich, per E-Mail oder Post vereinbart werden. Die Vertragszusendung per E-Mail oder Post durch den Vermieter ist ausschließlich die schriftliche Fixierung des vereinbarten Vertrages und beinhaltet die bis dahin getroffenen Vereinbarungen. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden.

Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung jedoch spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Mietgeräte oder Leistungen, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch Vorgaben oder Auftragsbestätigungen des Mieters sind ausgeschlossen, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

II.
Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen. Minderjährige Teilnehmer bringen bitte die schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter mit.

III.
Dem Mieter sind Art, Aussehen und Betrieb des Mietgegenstandes bekannt. Technische Veränderungen am Mietgegenstand bleiben dem Vermieter vorbehalten. Auf den Vorbehalt, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware oder Dienstleistung eine in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen oder ganz von der Leistungserbringung abzusehen, weisen wir hin.

IV.
Aktions- und Spielgeräte dürfen nur von körperlich gesunden Personen benutzt werden. Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und Ausschreitungen ist das Personal des Vermieters berechtigt die Veranstaltung abzubrechen.

V.
Bei den Events von Deine Erlebnismacher handelt es sich mitunter um körperlich anstrengende Sportarten. Diese erfordern deshalb ein erhöhtes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Benutzung des Eventmaterials erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung der Teilnehmenden.

Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von seitens Deine Erlebnismacher, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

VI.
Die unsachgemäße Nutzung der Eventmaterialien, sowie die Nutzung entgegen der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung werden mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von € 1000,- geahndet. Mit dieser Pauschale ist die Geltendmachung von etwaigen weitergehenden Schäden, insbesondere auch von Schäden Dritter, nicht ausgeschlossen.

VII.
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Minderjährige bringen bitte die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit, um an Events teilzunehmen.

VIII.
Der Mieter übernimmt am Ort der Veranstaltung die Haftung für die komplette, angemietete Gerätekonfiguration in Bezug auf Feuer-, Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl.

IX.
Bei Außenveranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko. Ob die Eventmaterialien bei fraglichen Wetterbedingungen einsetzbar sind (z.B. aufziehendes Gewitter), entscheidet vor Ort das Betreuerteam von Deine Erlebnismacher in Absprache mit dem Mieter.

Des Weiteren sorgt der Mieter bei Abendveranstaltungen für ausreichende Beleuchtung. Verantwortliches Handeln und Haftung liegen beim Mieter. Stornierung, sowie Preisnachlass aufgrund von wetterbedingten Einschränkungen bei Outdoor Events sind ausgeschlossen. Wir empfehlen bei fraglichen Wetterbedingungen eine Überdachung oder die Verlegung in eine Halle (bitte im Vorfeld bei der Planung berücksichtigen).

X.
Der Auf- und Abbau wird außerhalb der vertraglich vereinbarten Aktionszeit durchgeführt.

XI.
Der Mieter garantiert eine kostenfreie Abstellfläche für die Transportfahrzeuge. Falls erforderlich, stellt der Mieter für die Transportfahrzeuge Einfahrt und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an den Vermieter geschickt. Das Veranstaltungsgelände muss mindestens 75 Minuten vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für die Transportfahrzeuge zum Auf- und Abbau frei zugänglich sein. Das Gespann aus PKW und Anhänger seitens des Vermieters muss direkt auf der Spielfläche entladen werden können.

Ebenso garantiert der Mieter den Zugang zu einer freizugänglichen und in unmittelbarer Nähe zum Spielort befindlichen 230Volt Steckdose (max. Entfernung 25 Meter). Diese ist für den Auf- und Abbau des Equipments unumgänglich. Sollte dies nicht möglich sein so verpflichtet sich der Mieter dies dem Vermieter im Vorfeld, spätestens 7 Tage vor dem Event, mitzuteilen.

Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

XII.
Der zu bespielende Untergrund für ArrowgGames und insbesondere für BumperBall muss sich in einem sehr guten Zustand befinden. Das Gelände muss frei von Geäst, Sand, Splittern, Glas, Steinen sowie spitzen Gegenständen jeglicher Art sein.

Bei Außenveranstaltungen trägt der Mieter das Risiko der Bespielbarkeit. Ob die Eventmaterialien bei fraglichen Bedingungen des Geländes einsetzbar sind, entscheidet vor Ort das Betreuerteam von Deine Erlebnismacher in Absprache mit dem Mieter. Ausfallkosten trägt der Mieter in voller Höhe.

XIII.
Für eventuelle Genehmigungen von Behörden, GEMA etc., sorgt der Mieter.

XIV.
Der Mieter verpflichtet sich Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich der gesamten Vereinbarung zu bewahren.

XV.
Die Angebote vom Vermieter sind, sofern nichts anderes vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Erfüllt der Vermieter ein verbindliches erklärtes Angebot nicht, ist er gegenüber dem Mieter nur zum Schadensersatz in maximaler Höhe einer eventuell bereits für diesen Vertrag geleisteten Vorauszahlung des Mieters verpflichtet. Weitere Schadensersatzforderungen (z.B. Geschäftsschädigung, Verdienstausfall, etc.) des Mieters oder Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen.

XVI.
Grundsätzlich ist bei Annahme des Angebotes der Gesamtbetrag per Vorkasse, bis zu 10 Tage vor dem Event ohne Abzug, auf das Geschäftskonto bei der Sparkasse Essen oder am Tag der Veranstaltung in bar zu entrichten:

Andreas Lennackers
IBAN: DE31 3605 0105 0002 1712 62
BIC: SPESDE3EXXX

In Einzelfällen können die Vertragsparteien zudem die Zahlung auf Rechnung vereinbaren. In solchen Fällen ist die Zahlung binnen 10 Tagen ohne Abzüge auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Ab dem 11ten Tag entsteht automatisch Verzug.

XVII.
Der Vermieter behält sich bei Vertragsbruch nach § 247 BGB vor, 8% Zinsen des ausstehenden Geldes zu verlangen.
Ebenso stellt der Mieter Kosten der Mahnung zusätzlich in Rechnung.

XVIII.
Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn des Mietzeitpunkts kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Stornogebühr zu zahlen:

  • 50% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer, wenn die Kündigung mehr als 20 Tage vor Mietbeginn erfolgt.
  • 70% des Nettomietpreises zzgl. MwSt., wenn die Kündigung zwischen dem 20. und dem 7. Tag vor Mietbeginn erfolgt.
  • 100% des Nettomietpreises zzgl. MwSt., wenn die Kündigung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn erfolgt.

XIX.
Wir weisen darauf hin, dass das gesetzliche Widerrufsrecht über Verbraucherverträge, für Mieter im Sinne von §14 BGB, gemäß §355 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 9 BGB für geschlossene Verträge mit dem Vermieter mit nicht zum Tragen kommt.

XX.
Die Kündigung von Kaufverträgen über jegliches Equipment ist nach erfolgter Buchungsbestätigung ausgeschlossen, es sei denn, dass diese vorher oder gleichzeitig mit der Bestellung eingeht.

XXI.
Die Events von Deine Erlebnismacher finden auch bei Regen statt. Dies ist bei angepasster Kleidung erfahrungsgemäß kein Problem. Sofern der Mieter den Event gegen Regen absichern will, so kann dieser bei Vertragsschluss die Buchung einer zusätzlichen Regenversicherung vornehmen. Hierzu bietet der Vermieter zwei Möglichkeiten der kostenpflichtigen Absicherung an. Je nach gewählter Versicherungsvariante gestattet dies dem Mieter a) den Event auf einen frei wählbaren, noch verfügbaren Termin zu verlegen oder b) den Event kostenlos zu stornieren.

Bei Variante a) “Regenversicherung Standard“ beläuft sich die Versicherungssumme auf 10% des vereinbarten netto Gesamtbetrages des gebuchten Events. Bei Inanspruchnahme der Versicherung muss der Mieter den Vermieter per E-Mail, bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, darüber in Kenntnis setzen. Für Variante b) “Regenversicherung Deluxe“ beläuft sich die Versicherungssumme auf 15% des vereinbarten netto Gesamtbetrages des Events. Bei Inanspruchnahme der Versicherung muss der Mieter den Vermieter per E-Mail, bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, darüber in Kenntnis setzen. Voraussetzung für eine Verlegung oder Stornierung ist stets vorhergesagter Regen mit einer Wahrscheinlichkeit von > 50% für den Zeitraum des gebuchten Events laut Wetterbericht auf www.wetter.de.

Beispiel: Der Mieter hat für Samstag um 15:00 Uhr ein Event gebucht und eine Regenversicherung der Variante a) abgeschlossen. Sollten er auf Grund schlechten Wetters verschieben wollen, muss er den Vermieter davon bis spätestens Donnerstag 14:59 Uhr per E-Mail in Kenntnis setzen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Erstattung der Teilnahmegebühren im Fall von Variante a) auf Grund der Regenversicherung ausgeschlossen ist. Bei Absage des Events gelten unsere Stornierungskonditionen gemäß Unterpunkt XVIII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sofern der Mieter die Buchung einer Regenversicherung in Anspruch nehmen möchte, so ist der Versicherungsbetrag binnen 10 Tagen nach Buchung des Events per Banküberweisung auf das Geschäftskonto des Vermieters zu tätigen. Andernfalls tritt die Versicherung nicht kraft. Erst mit erfolgreicher Überweisung entfaltet die Versicherung ihren Schutz. Ein Beleg über die Transaktion ist ausreichend. Liegt das Veranstaltungsdatum <10 Tage so ist der Versicherungsbetrag sofort, spätestens 72 Stunden vor dem Event zu Überweisen.

XXII.
Der Mieter gestattet dem Vermieter die Nutzung des Firmenlogos, Domainnamen und Firmennamen auf der Homepage www.deineerlebnismacher.de.

XXIII.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XXIV.
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand für alle Parteien ist der Geschäftssitz des Vermieters.

Anbieter
Deine Erlebnismacher
Eventagentur & Kreativwerkstatt
Inh. Andreas Lennackers – Sparkasse Essen
BIC: SPESDE3EXXX – IBAN: DE31 3605 0105 0002 1712 62
Steuernummer: 111/5175/2122 USt-ID-Nr.: DE 815 682 892
Büro: +49 (0)201 47618817 Mobil: +49 (0)170 9014683
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